Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer in Menden

Rat beschließt Standortkonzept und Ermessensrichtlinie

Die Stadt Menden weist darauf hin, dass mit Ratsbeschluss vom 7. Mai 2024 ein Standortkonzept und eine Ermessensrichtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der Stadt Menden (Sauerland) in Kraft getreten ist. Der Zeitraum der Sondernutzung beginnt am 1. Juli 2024 und endet am 31. Dezember 2024. Gemeinnützige und gewerbliche Sammler erhalten bis zum 31. Mai 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis zu stellen. Die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt im Losverfahren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht und vollständig eingegangene Antragsunterlagen bei der Stadt Menden (Sauerland) berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Standortkonzept sowie der Ermessensrichtline finden Sie hier.